Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Online-Kfz-Zulassung.
Allgemeine Fragen
Mit der Online-Kfz-Zulassung können Sie Fahrzeuge bequem von zu Hause aus zulassen, abmelden oder umschreiben. Sie geben Ihre Daten ein, laden die erforderlichen Dokumente hoch und bezahlen die Gebühren – alles digital über unsere Plattform.
Sie sparen sich den Weg zur Behörde und lange Wartezeiten. Der gesamte Vorgang lässt sich flexibel und unabhängig von Öffnungszeiten erledigen – rund um die Uhr, an jedem Tag.
Ja. Die Anträge werden über das offizielle i-Kfz-Verfahren des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an die zuständige Zulassungsstelle übermittelt. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und entspricht den gleichen Sicherheitsstandards wie bei einer persönlichen Vorsprache. Zusätzlich werden Ihre Angaben durch Authentifizierungsverfahren abgesichert.
Ja. Die Anträge werden über das offizielle i-Kfz-Verfahren (internetbasierte Fahrzeugzulassung) des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) an die zuständige Zulassungsstelle übermittelt – das gesetzlich geregelte Verfahren nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die endgültige Zulassung erfolgt durch die zuständige Behörde.
Nein. Für die Zulassung über unseren Service genügt ein gültiges Ausweisdokument zur digitalen Identifizierung. Eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion (eID) ist nicht erforderlich.
Nein. Die AusweisApp, ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät sind für die Zulassung über unseren Service nicht erforderlich. Diese benötigen Sie nur, wenn Sie das kostenlose staatliche i-Kfz-Portal in der Variante „sofort losfahren" (Stufe 4) nutzen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem gemeldeten Wohnsitz. Bei der Online-Zulassung müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen – Ihr Antrag wird automatisch an die richtige Behörde weitergeleitet.
In der Regel brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die eVB-Nummer Ihrer Versicherung sowie ggf. einen aktuellen HU-Bericht.
Ja, Sie werden per E-Mail über den Fortschritt Ihres Antrags informiert und erhalten eine Bestätigung, sobald der Vorgang abgeschlossen ist.
Derzeit können Sie per PayPal oder Banküberweisung bezahlen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Überweisung die Bearbeitung erst nach Zahlungseingang beginnt.
Sie erhalten eine Benachrichtigung mit dem Grund der Ablehnung sowie Hinweise, wie Sie das Problem beheben können – zum Beispiel durch Nachreichung fehlender Dokumente.
Neuzulassung & Wiederzulassung
Sie erfassen die Fahrzeug- und Halterdaten, laden die nötigen Dokumente wie Zulassungsbescheinigungen hoch und bezahlen die Gebühren. Anschließend wird Ihr Antrag bearbeitet.
Nein, ein Termin ist nicht nötig. Sie können den Vorgang jederzeit starten und abschließen – ganz ohne Wartezeit.
Ja, die Wiederzulassung eines Gebrauchtwagens funktioniert ähnlich wie eine Neuzulassung. Zusätzlich wird in der Regel die bisherige Zulassungsbescheinigung benötigt.
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen ist der Vorgang in der Regel innerhalb weniger Minuten abgeschlossen.
Die Kosten betragen 134,90 € brutto. Darin enthalten sind Prüfung, digitale Identifikation, Dokumentenbearbeitung, behördliche Gebühren und Support.
Abmeldung
Online abgemeldet werden können Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Das Datum finden Sie auf Ihrer Zulassungsbescheinigung.
Geben Sie die Fahrzeug- und Halterdaten ein und tragen Sie die Sicherheitscodes von Ihrer Zulassungsbescheinigung und den Kennzeichenschildern ein.
Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Kennzeichenschilder mit den freigelegten Sicherheitscodes.
Ja, Sie können dieselben Kennzeichen bei einer erneuten Zulassung wiederverwenden – egal ob für dasselbe oder ein anderes Fahrzeug. Es wird einfach ein neuer Siegelaufkleber angebracht.
Sie bekommen eine Bestätigung per E-Mail von unserem Service. Zusätzlich erhalten Sie eine offizielle Bestätigung von der Zulassungsstelle per E-Mail oder Post.
Ja, indem Sie eine Wiederzulassung über unseren Online-Service beantragen.
Die Abmeldung kostet 49,90 € brutto, inklusive Prüfung, digitaler Verarbeitung, Datenübermittlung, behördlicher Gebühren und Support.
Halterwechsel
Erforderlich sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie Ausweisdokumente aller beteiligten Personen.
In der Regel ja. Es können jedoch zusätzliche Anforderungen gelten, um die rechtliche Konformität sicherzustellen.
Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen ist der Vorgang meist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen.
Der Halterwechsel kostet 134,90 € brutto. Enthalten sind Prüfung, digitale Verarbeitung, Übermittlung, behördliche Gebühren und Support.
Adressänderung
Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Nach vollständiger Einreichung der Dokumente ist die Änderung in der Regel innerhalb weniger Minuten erledigt.
Die Adressänderung kostet 84,90 € brutto, inklusive Prüfung, digitaler Verarbeitung, Datenübermittlung, behördlicher Gebühren und Support.
Wunschkennzeichen
Es gibt Zeichenbeschränkungen und bestimmte Kombinationen sind aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Die verfügbaren Optionen werden Ihnen während des Zulassungsvorgangs angezeigt.
Nein, die Kennzeichenschilder werden Ihnen bequem per Post zugeschickt.